Häufige Fragen

Frage: Brauche ich grundsätzlich eine ärztliche Verordnung/Diagnose bevor ich eine logopädische Therapie beginnen kann?

Antwort: In der Regel ist es erforderlich, dass vor Therapiebeginn die Diagnosestellung durch den Arzt erfolgt. Dies ist insbesonders wichtig, um ggf. körperliche Ursachen für eine Störung auszuschließen. Beispielsweise neurologische Veränderungen oder eine Hörstörung.

Frage: Worauf sollte ich bei der Ausstellung der Verordnung achten?

Antwort: Bitte lassen Sie sich erst eine Verordnung ausstellen, wenn Sie von uns die Zusage für einen Therapieplatz haben. Die Verordnung ist nur zwei Wochen nach Ausstellungsdatum gültig. Achten Sie auch darauf, dass richtig markiert ist, ob es sich um eine Erst- oder eine Folgeverordnung handelt.

Frage: Muss ich einen Eigenanteil an den Therapiekosten übernehmen?

Antwort: Alle Patienten unter 18 Jahren oder mit Zuzahlungsbefreiung müssen keinen Eigenanteil bezahlen. Bei allen anderen Patienten sind wir gesetzlich verpflichtet einen Eigenanteil von € 10,- zzgl. 10% der Gesamtkosten einzuziehen. Gerne informieren wir Sie über die genaue Höhe ihrer Zuzahlungsverpflichtung.

Frage: Was muss ich als Privatversicherter beachten?

Antwort: Bei Mitgliedern der PKV wird eine Honorarvereinbarung geschlossen. In der Regel übernimmt die PKV die gesamten Therapiekosten. Abhängig von Ihrem individuellen Vertrag, kann es jedoch sein, dass Sie u.U. den Differenzbertrag selber begleichen müssen.

Frage: Was muss ich beachten, wenn es z.B. durch Urlaub zu einer Therapie-Unterbrechung kommt?

Antwort: Generell empfehlen wir, das verordnete Therapie-Intervall einzuhalten. Sollte jedoch doch bspw. aufgrund von Urlaub oder Krankheit eine Unterbrechung unvermeidbar sein, darf die Behandlung in der Regel für maximal zwei Wochen, bei manchen Kassen auch drei Wochen, unterbrochen werden. (WICHTIG: Diese Regelung gilt nur für Mitglieder der gesetzlichen Kassen.)

Frage: Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich einen Therapietermin kostenfrei absagen?

Antwort: Eine Absage muss spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir Ihnen die ausgefallene Stunde leider privat in Rechnung stellen.